3Jun/090
Weisheit des Tages – Meinungsfreiheit
"Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5."
Stephan Holthoff-Pförtner, Juni 2007
Das Ganze ist jetzt zwar schon zwei Jahre her, passt jedoch perfekt zum aktuellen Thema Internetzensur. Solche Worte aus dem Mund eines Rechtanwalts stimmen mich sehr bedenklich...
Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


