Unser armes BKA
Mal wieder beschwert sich das BKA sich über ein fehlendes Gesetz zur Verfolgung von Internetkriminalität. In bis zu 85% der Fälle könne der Computer, welcher für die Straftat genutzt wurde, nicht mehr dem entsprechenden Benutzer zugeordnet werden. Um dieses Argument noch medienwirksamer aufzubereiten, darf natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass es sich dabei zu 2/3 um Kinderpornographie handelt. Muss Kinderpornographie eigentlich immer als Sündenbock für sowas hinhalten… (frei nach dem Motto: Was schon bei der Internetzensur geklappt hat, muss bei der Vorratsdatenspeicherung doch auch klappen)
Noch interessanter an dem Ganzen ist jedoch, dass sich an der Anzahl der aufgeklärten Verbrechen seit der Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung nicht wirklich viel getan hat. Im Jahr 2008 konnten 79,8 % der Internetstraftaten aufgeklärt werden. Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung konnten dann im Jahr 2009 75,7 % aufgeklärt werden. Kein Ahnung wie das BKA auf seine Zahlen kommt, aber ich finde in denen keinerlei Argumente die FÜR die Vorratsdatenspeicherung sprechen… aber vielleicht sehe ich das auch einfach nur vom falschen Standpunkt aus…
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