Das öffentliche Interesse und die Vorratsdatenspeicherung
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss Hansenet nun auch die für die Vorratsdatenspeicherung derforderlichen Daten speichern. Begründet wird das Ganze hiermit:
Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen.
Ich frage mich nur irgendwie, von welcher Öffentlichkeit hier die Rede ist? Leichtgläubige CDU-Wähler oder einfach nur Leute die technisch eher unbedarft sind... Außerdem finde ich es eine Frechheit, dass Firmen schon vorab die Gesetze umsetzen müssen, obwohl noch eine (zumindest teilweise) erfolgreiche Klage vor dem Verfassungsgericht am laufen ist. Ich für meinen Teil hoffe, dass Hanenet Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegt.
Zum Thema "öffentliches Interesse" hat FrogmasterL bei heise.de auch einen netten Kommentar geschrieben:
Jeden Tag mindestens drei Großdemonstrationen, die mehr Überwachung fordern, jubelnde Menschen mit Schäuble-T-Shirts und CDU/SPD-Armbinden, die Raubkopien auf öffentlichen Plätzen verbrennen, Arbeitslose verprügeln und danach in die Fabriken zurückkehren, um weiter den Wohlstand ihrer Herren zu mehren. Zu blöd nur, dass das VG Köln offenbar in einer alternativen Realität festzuhängen scheint.
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