Krankenkassen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen, in der privaten meist nach dem Lebensalter. Heute bieten viele Krankenkassen sowohl Tarife für gesetzlich als auch für privat Versicherte an, d. h. es gibt unterschiedliche Tarife. Daneben gibt es Einzeltarife z. B. für Zahnbehandlung.
Gesetzliche Krankenkassen (das heißt solche, die aufgrund des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Gesetzliche Krankenversicherung sicherstellen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Sozialwahl wird ihre jeweilige Vertreterversammlung gewählt, die u. a. den Vorstand der Kasse bestimmt. Die Krankenkassen haben insgesamt rund 50 Millionen Mitglieder. Einschließlich der Familienangehörigen sind es 70,05 Millionen Versicherte (Stand vom Juni 2009[1]). Sie führen in getrennter Rechnung als „Pflegekasse bei …“ auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch.
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